Wir sind zertifiziert für die periodischen Blitzschutzkontrollen.
Finanzieller Beitrag an freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme
Je nach Gebäudekategorie unterscheidet die Gebäudeversicherung Luzern zwischen vorgeschriebenen und freiwillig erstellten Blitzschutzsystemen. Bei grossen Holzbauten (Scheunen) sind Blitzschutzsysteme beispielsweise zwingend. Bei einem Einfamilienhaus ist hingegen eine Anlage freiwillig. Nachdem das System installiert wurde, stellt die Kontrollfirma ein Installationsattest aus. Die Gebäudeversicherung Luzern bezahlt an freiwillig erstellte Systeme einen Beitrag von 20 Prozent.